Balkonmodule

Sie interessieren sich für Balkonmodule?

Kommen Sie zu uns an einem der Beratungstermine. Erfahren Sie von unseren Experten alles über Balkonmodule, Komponenten und wie eine Befestigung erfolgen kann. Selbstverständlich können auch Ihre offenen Fragen geklärt werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Termine alle (telefonischen) Beratungen und Nachfragen ersetzen.

Unsere Preiskalkulation beinhaltet keine Lieferung und/oder Montage. Montage und Lieferung vor Ort sind ab 8 Einheiten möglich. Individuelle Beratungen können per Mail kostenpflichtig gebucht werden.

Übrigens: Wir gewähren Mitgliedern der Teckwerke-Genossenschaft einen einmaligen Rabatt von 50 €
beim Kauf eines Balkonmodulsets.

Weitere Informationen

Warum gerade jetzt?

Bis 2017 waren die Zertifizierung der Mini-Wechselrichter und die Möglichkeit der Installation durch einen Laien noch nicht in anerkannten Regeln der Technik verbindlich geregelt.

Ist diese Stromproduktion auch sicher?

Der Wechselrichter speist nur dann ein, wenn das Stromnetz normal funktioniert. Bei Stromausfall findet keine Einspeisung statt, von daher besteht also keine Stromschlaggefahr bei Netzausfall. Es besteht auch keine Gefahr der Überlastung von Leitungen, denn die Leistung ist nur halb so groß wie bei einem Wasserkocher.

Muss man die neuen Balkonmodule irgendwo melden?

Drei Dinge sollte man beachten:

  1. Die Marktstammdatenverordnung sieht vor, dass der Betreiber die Anlage 
der Bundesnetzagentur angeben muss.
  2. Die Netzanschlussverordnung verlangt eine Anmeldung beim Stromnetzbetreiber. Generell muss der Anschluss eines Balkonmoduls beim zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden.

    a. Dieser wird das Austauschen des Stromzählers beim Anmelden fordern (ca. 80 Euro). Bei Nutzung eines Ferraris-Zählers muss dieser gegen einen Zähler mit Rücklaufsperre getauscht werden, alternativ muss ein digitaler Zähler saldierend messen.

    b. Der Netzbetreiber wird unter Umständen weitere Maßnahmen fordern, wie die Installation einer Wieland-Steckdose, Einrichtung durch einen Elektriker. Es ist auch schon vorgekommen, dass der Netzbetreiber versucht, den Betrieb zu untersagen. Aber: die Anwendung des Steckverbinders liegt außerhalb der Zuständigkeit des Netzbetreibers. Diese endet am Stromzähler. Wir unterstützen Sie daher gerne bei eventuell auftretenden Schwierigkeiten.
  3. Aufgrund der teilweise irreführenden öffentlichen Diskussion in 2017: 
Mieter sollten Gebäudeeigentümer und Versicherer über die Installation informieren.
 Nach Bedarf, d.h. auf Nachfrage sollten Mieter auf die Einhaltung der aktuellen Stand der Technik und auf die eindeutige Rechtslage – siehe rechts“ Widerspruch zur Behauptungen einer „rechtliche Grauzone“ bei Balkonmodulen.
„Rechtliche Grauzone“ bei Balkonmodulen?
  • Eine nachvollziehbare Antwort, warum ein technisch einwandfrei angeschlossenes Solarmodul von rd. 300 Watt Leistung, das als Balkonkraftwerk in einen bestehenden Stromkreis einer Wohnung einspeist, ein juristisches Problem darstellen sollte,
 ist nicht bekannt.
  • Stellen Sie sich vor, Ihr Gas-Versorger oder Ihr Fernwärme-Lieferant hat was gegen Ihre Installation einer Solarthermische Anlage: Absurd – ja absurd. Das Recht des Bürgers auf eigenständige Erzeugung von Energie und dem Betrieb der dafür vorhandenen Anlagen, wohlgemerkt nicht nur der Solarenergie. Es beruht letztlich auf den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes und wird als allgemeine Handlungsfreiheit verstanden. Der freie Bürger darf in eigener Entscheidung alle Handlungen durchführen, sofern sie nicht die Rechte anderer verletzen, so die positive Vermutung der Verfassung. Der Bürger lebt in unserem Beispiel seine demokratischen Freiheiten und Rechte bei der Beheizung und Energieversorgung seines Hauses aus, auch wenn er vielleicht nicht immer an die Grundrechte denkt.
Was sind die technischen Regeln
  • Die DIN VDE 0100-551 vom 01.05.2018 gibt im Hinblick auf den Anschluss am normalen Haushaltsstromkreis Rechtssicherheit.
  • Die Wechselrichter sollten die VDE-Norm VDE-AR-N 4105 vom 07.2017 erfüllen, also über einen Netz-Anlagen-Schutz (NA-Schutz) verfügen. Die von uns vertriebenen Wechselrichter erfüllen diese Anforderungen. Eine Liste über geprüfte Wechselrichter finden Sie auf der Seite www.pvplug.de/technik.
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Für weitere Details…

…zur Zulassung und Technik empfehlen wir den Internet-Auftritt unserer Partner-Energiegenossenschaft und Experten der Heidelberger Energiegenossenschaft zum Thema Balkon-Modul Zulassung.