So wechseln Sie einfach und sicher:
Ja, an der Zuverlässigkeit Ihrer Stromversorgung ändert sich nichts. Es sind keinerlei Umbauten erforderlich, sodass Ihre Versorgung genauso sicher ist wie zuvor. Darüber hinaus ist gesetzlich garantiert, dass der örtliche Grundversorger Sie weiterhin mit Strom beliefert, sobald kein anderer Lieferant Ihren Zähler versorgt. Somit ist auch während des Wechselprozesses jederzeit garantiert, dass Sie mit Strom versorgt sind.
Alle benötigten Informationen finden Sie auf der letzten Jahresendabrechnung Ihres Stromversorgers.
Nein, die Zählerablesung erfolgt wie gewohnt durch den örtlichen Netzbetreiber. Für den Wechsel brauchen Sie lediglich die Stromzählernummer.
Nein, der Wechsel ist ganz einfach und lediglich mit einem Aufwand von 5-10 Minuten verbunden. Hier können Sie Ihren Tarif für Ihre Region berechnen lassen. Geben Sie einfach Ihren (geschätzten) Jahresverbrauch und Ihre Postleitzahl ein. Anschließend können Sie Ihren Tarif auswählen und bequem online wechseln. Alternativ können Sie Ihr Vertragsformular auch ausdrucken und uns zusenden. Alles Weitere erledigen wir für Sie.
Ja, wenn Ihr Vertrag bei dem bisherigen Versorger innerhalb der nächsten 12 Monate ausläuft, dann können Sie schon heute den Wechselauftrag erteilen. Dafür können Sie einfach unseren Tarifrechner nutzen. Sie werden dann ab dem nächstmöglichen Termin mit Bürgerstrom beliefert und erhalten eine Mitteilung über das genaue Datum.
Nein, der Wechsel ist kostenlos.
Nein. Wenn Sie zu den Bürgerwerken wechseln, übernehmen wir alles Weitere für Sie. Dazu gehört auch die Kündigung bei Ihrem Altversorger.
In der Regel können Sie als Mieter Ihren Stromversorger frei wählen. Für den Fall, dass die Stromkosten in Ihrer Miete enthalten sind, können Sie Ihren Vermieter auf das Angebot der Bürgerwerke aufmerksam machen.
Als Betreiber einer Solaranlage können Sie auch ohne Probleme von den Bürgerwerken versorgt werden. Das gilt auch, wenn Sie die Anlage im Eigenverbrauch mit einem Zweirichtungszähler betreiben. Die Tarife unterscheiden sich hierbei nicht.
Wenn Sie einen separaten Zähler für Ihre Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung haben, können Sie den Wärmestromtarif in unserem Tarifrechner berechnen.
Gerne prüfen wir, ob wir Sie mit einem Tarif für einen Eintarifzähler beliefern können. Hierzu benötigen wir von Ihnen eine Kopie Ihrer letzten Stromabrechnung. Diese können Sie uns per Post oder per E-Mail zukommen lassen. Wir melden uns anschließend bei Ihnen.
Nein, bei den Bürgerwerken zahlen Sie monatliche Abschläge entsprechend Ihres angegebenen Verbrauchs. Vorauszahlungen, lange Laufzeiten, Tricks mit Boni und Prämien gibt es bei uns nicht.
Um Ihren Stromzähler kümmert sich weiterhin Ihr Messstellenbetreiber vor Ort. Das ist meistens Ihr örtlicher Netzbetreiber. Der Betreiber übernimmt in der Regel sowohl die Wartung als auch das Ablesen des Zählers. In machen Fällen kann es sein, dass Sie aufgefordert werden, den Zählerstand selbst abzulesen und an den Altversorger oder den Netzbetreiber zu übermitteln.
Bei technischen Störungen wenden Sie sich bitte an Ihren Netzbetreiber vor Ort. Eine Übersicht der Stromnetzbetreiber finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur. Ansonsten können Sie sich auch gerne an unsere Kundenbetreuung wenden.
Nach erfolgreichem Wechsel wird auf Basis des bisherigen Verbrauchs ein monatlicher Abschlag vereinbart. Einmal jährlich findet eine Zählerablesung durch den Messstellenbetreiber statt. Auf dieser Basis erstellen wir für Sie die Jahresendabrechnung, bei der die Abschläge verrechnet und mögliche Rückzahlungen oder Nachzahlungen ausgeglichen werden.
Gute Nachrichten: Ihr Vertrag kann mit Ihnen umziehen! Bitte wenden Sie sich dafür direkt an unsere Kundenbetreuung. Sie erhalten dann alle nötigen Informationen, damit der Stromvertrag Ihnen zu Ihrem neuen Wohnsitz folgen kann.
Ja. Sie haben eine monatliche Kündigungsfrist und sind deshalb nicht an lange Vertragslaufzeiten gebunden.
Wir würden uns allerdings sehr freuen, wenn Sie bei den Bürgerwerken bleiben und so die Energiewende weiterhin aktiv unterstützten.
Falls Sie bereits einen Vertrag abgeschlossen haben, diesen aber widerrufen möchten, können Sie dies innerhalb der Widerrufsfrist von zwei Wochen nach Vertragsabschluss machen. Dazu können Sie das entsprechende Online-Formular ausfüllen oder sich das Widerrufsformular ausdrucken und uns per Post zusenden.
Als Kunde der Teckwerke können Sie sich sicher sein, dass es zu 100 % Ökostrom ist, der entweder von unseren eigenen Anlagen oder aus dem Pool der Bürgerwerke stammt. Denn sollte der Strom aus unseren Anlagen nicht ausreichen, ergänzen wir den Bedarf über die Bürgerwerke und deren bürgereigenen Anlagen bzw. mit dem Wasserkraftwerk Töging. Und das zu jeder Tageszeit.
Geschäftszeiten:
Mo. bis Fr. 09.00 bis 15.00 Uhr
Für persönliche Termine, auch außerhalb der Geschäftszeiten, bitten wir um eine Terminvereinbarung
Garantierte Investitionen in neue Anlagen und innovative Energieprojekte – das weist das Grüner StromLabel unserem Bürgerstrom nach. So können Sie sich sicher sein, dass Ihr Geld wirkungsvoll für die Energiewende eingesetzt wird. Das Grüner Strom-Label ist das einzige Ökostrom-Label in Deutschland, das von führenden Umwelt- und Verbraucherverbänden getragen wird. Die Investitionsverpflichtung für neue Energiewende-Projekte nach den Siegelkriterien erbringen die Energiegenossenschaften der Bürgerwerke gemeinsam. Mit 0,5 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde fördern Sie z.B. im Privatkundensegment die ökologische Energieerzeugung.
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