Ob Inhaber eines Cafés, Restaurants, Fitnessstudios oder Friseurs: Sie stellen den Standort für eine oder mehrere Ladestationen bereit und wir kümmern uns um den Rest. Der Strom kommt entweder von uns oder Sie erzeugen zusätzlich Ihren eigenen Strom und speisen diesen dann ein.
Schon gewusst? Als Teckwerke-Mitglied kann man unsere E-Carsharing-Fahrzeuge zu attraktiven Konditionen mieten. Egal ob E-Golf oder E-Up, man ist vollelektrisch und ohne Abgase aus dem Auspuff unterwegs. Gerne auch mal nur zum testen.
Leistung und Preise E-Up:
• Tag 1-3 (€/Tag) – 20,00 €
• Ab 4. Tag (€/Tag) – 14,00 €
• Monatspreis (€/Monat) – 300,00 €
Leistung und Preise E-Golf:
• Tag 1-3 (€/Tag) – 24,00 €
• Ab 4. Tag (€/Tag) – 17,00 €
• Monatspreis (€/Monat) – 360,00 €
In den Konditionen sind 60 km/Tag bzw. 1470 km/Monat inklusive. Das Laden ist im Preis enthalten. Je Mehrkilometer werden 12 ct/km berechnet.
Interesse?
Elektrisch mobil sein und die Energiewende stärken
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verpflichtet Mineralölunternehmen, ihren CO2-Ausstoß bis 2030 um 25 % zu senken. Um das zu erreichen, bieten Konzerne neben Benzin und Diesel auch alternative Kraftstoffe an. Das reicht jedoch nicht, um die Ziele zu erfüllen. Die Konzerne müssen für die Mengen an CO2-Emissionen, die sie nicht einsparen, Quoten zukaufen: Und zwar von Akteuren, die mehr CO2 einsparen als ihnen das Gesetz vorschreibt.
Wenn Sie den THG-Handel über unsere Dachgenossenschaft Bürgerwerke nutzen, profitieren Sie finanziell und stärken gleichzeitig die Energiewende!
Mit jedem Prämienantrag bei unserem Partner fairnergy werden die Bürgerwerke und ihre Mitgliedsgenossenschaften unterstützt.
So einfach geht’s:
Sie müssen sich um nichts Weiteres kümmern. Fairnergy übernimmt die Abwicklung für Sie und überweist Ihnen nach erfolgreicher Beantragung Ihre Prämie für das laufende Jahr.
Wenn Sie sich über unseren Link bei fairnergy registrieren, leiten die Bürgerwerke einen höheren Anteil aus dem Fördertopf an unsere Genossenschaft weiter und wir können damit neue Projekte umsetzen. Danke für Ihre Unterstützung der Energiewende in Bürgerhand!
Dem THG-Quotenhandel stehen 2 Parteien gegenüber.
Auf der einen Seite sind Unternehmen welche Kraftstoffe in Umlauf bringen. Diesen Unternehmen wird pro Jahr eine Minderungsqoute – für das durch die verkauften Kraftstoffe entstehende CO2 – durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Dabei steht es offen wie die Minderung erreicht werden kann. Beispielsweise durch den Einsatz von Biokraftsoffen, grünem Wasserstoff oder Strom für Elektrofahrzeuge. Können die Unternehmen die Minderungsmengen nicht einhalten, wird für jedes Gramm CO2 eine Strafgebühr fällig.
Auf der anderen Seite stehen Halter rein batterieelektrischer Fahrzeuge. Diese Fahrzeuge verursachen beim Fahren keine Abgase aus einem Verbrennungsmotor. Emissionen aus Herstellung und Stromerzeugung sind davon zu unterscheiden. Für die THG-Quote gelten gesetzlich festgelegte Berechnungsgrundlagen. Bei rein batterieelektrischen Fahrzeugen wird eine pauschale Strommenge angesetzt; bei öffentlich zugänglichen Ladepunkten können unter den geltenden Voraussetzungen gemessene Strommengen angerechnet werden.
Der THG-Quotenhandel bringt letztlich diese beiden Partner zusammen. Gelingt es den Mineralölkonzernen nicht ihre Minderungsmengen selbst zu erreichen, können diese die CO2 –Einsparungen der Elektroautofahrer oder Ladestationsbetreiber erwerben. Es entsteht also eine Win-Win-Situation für beide Seiten. Die Mineralölkonzerne entgehen den etwas höheren Strafgebühren und die Besitzer von Elektrofahrzeugen oder Betreiber von Ladestationen erhalten eine Prämie.
Auch 2026 macht Ihre THG-Prämie einen Unterschied: 310 € als E-Benefit, Investition, Spende oder einfach als Auszahlung. Sie entscheiden selbst.
Private Halter eines E-Fahrzeuges müssen aktuellen Medienberichten zufolge die Einnahmen durch den Quotenhandel nicht versteuern.
Wenn Sie die THG-Prämie als Selbstständiger oder als Unternehmen beziehen, müssen Sie diese als Betriebseinnahmen vollständig versteuern.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen und zur Verifizierung der Angaben bitte an einen Steuerberater.
Es können nur rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge registriert werden. Dazu zählen hauptsächlich Elektroautos. Es können aber auch elektrische Motorräder und E-Roller registriert werden. Voraussetzung ist der Fahrzeugschein Teil 1. Ausgeschlossen sind Brennstoffzellen- und Hybridfahrzeuge.
Sie müssen selbst der Halter laut Fahrzeugschein sein, oder unter Vollmacht des Halters den Antrag zur Zertifizierung der THG Quoten stellen.
Sie benötigen lediglich ein Foto / Scan Ihres Fahrzeugscheines, sowie wenige Minuten um sich über das Anmeldeformular zu registrieren.
Für jedes Elektrofahrzeug kann der Antrag jedes Kalenderjahr nur einmal gestellt werden. Sollte der Vorbesitzer des Elektroautos schon die Prämie beantragt haben, ist eine neue Beantragung erst im nächsten Kalenderjahr möglich.
Mit fairnergy haben die Bürgerwerke – und damit auch wir – einen wirkungsorientierten Partner gefunden, der dieselben Ziele und Werte teilt. Fairnergy wickelt den THG-Quotenhandel ab und bietet verschiedene Möglichkeiten zur Verwendung der Prämie.